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   OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 11 N 37.05   

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OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 11 N 37.05 (https://dejure.org/2006,17108)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.07.2006 - 11 N 37.05 (https://dejure.org/2006,17108)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Juli 2006 - 11 N 37.05 (https://dejure.org/2006,17108)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Anspruch auf eine einmalige Zuwendung nach dem Vertriebenenzuwendungsgesetz; Anforderungen an die Annahme des Verstoßes gegen die Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit; Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • Judicialis

    VertrZuwG § 2 Abs. 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2006, 422
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 11 N 37.05
    Eine solche läge nur dann vor, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich auch in dem erstrebten Rechtsmittelverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer obergerichtlichen Klärung bedarf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261/97 -, NJW 1997, 3328).
  • VGH Bayern, 11.12.1990 - 11 B 86.02669
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 11 N 37.05
    Einen Aufhebungstatbestand des § 2 Abs. 2 VertrZwG bei tätiger Reue sieht das Vertriebenenzuwendungsgesetz nicht vor (vgl. hierzu auch BayVGH, Urteil vom 11. Dezember 1990 - 11 B 86.02669 -, DÖV 1991, 516).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 11 N 37.05
    Der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten angegriffen wird und im Ergebnis eine gegenteilige als die angegriffene Entscheidung ernsthaft in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164).
  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 11 N 37.05
    Zum Eingriff in die Freiheit der Berufswahl hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass ein solcher nur zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsgutes und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft ist (vgl. auch Beschlüsse vom 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94, 1 BvR 229/95, 1 BvR 534/95 - BVerfGE 93, 213 ff.) Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Anforderungen an die Annahme des Verstoßes gegen die Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit wurden zudem gerade unter Heranziehung von Wortlaut und Entstehungsgeschichte der einschlägigen Vorschrift des Rechtsanwaltsgesetzes aufgestellt.
  • BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 514/97

    Zur Zulassung ehemaliger DDR-Richter als Rechtsanwalt/Notar

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 11 N 37.05
    Auch steht vorliegend nicht ein staatlicher Eingriff in die grundrechtlich geschützte Rechtsposition von Art. 12 Abs. 1 GG in Frage, welche Fallkonstellation der vom Kläger herangezogenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 21. September 2000 - 1 BvR - 514/97 -,NJ 2001, 32 f.) mit dem Ausschluss des Zugangs zum Beruf des Rechtsanwalts zu Grunde lag.
  • BSG, 30.01.1997 - 4 RA 99/95

    Aberkennung von Entschädigungsrenten bei Verstößen gegen die Grundsätze der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 11 N 37.05
    Davon ausgehend ist das Grenzregime der DDR, wie hiernach keiner weiteren Erläuterung bedarf, insgesamt als schwere Verletzung der Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit anzusehen; hiervon ist das Verwaltungsgericht zutreffend ausgegangen (vgl. auch BSG, Urteil vom 30. Januar 1997 - 4 RA 23/96-, NJ 1997, 609 ff.).
  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 78/96 R

    Aberkennung von Entschädigungsrente wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 11 N 37.05
    Schutzgut des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit (Art. 1 Abs. 3, 3, Abs. 1 bis 3, 20 Abs. 3 GG) ist, dass jeder Gewaltinhaber sich um eine den jeweiligen Lebensverhältnissen angemessene Sachbehandlung, vor allem unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, bemühen muß und insbesondere nicht willkürlich handeln darf; keinesfalls darf jemand wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat, seiner Herkunft, seines Glaubens oder seiner religiösen und politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden (BSG, Urteil vom 24. März 1998 - B 4 RA 78/96 R -, NJ 1999, 109 ff.).
  • BSG, 30.01.1997 - 4 RA 23/96

    Voraussetzungen für die Aberkennung oder Kürzung eines Rechts auf

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 11 N 37.05
    Davon ausgehend ist das Grenzregime der DDR, wie hiernach keiner weiteren Erläuterung bedarf, insgesamt als schwere Verletzung der Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit anzusehen; hiervon ist das Verwaltungsgericht zutreffend ausgegangen (vgl. auch BSG, Urteil vom 30. Januar 1997 - 4 RA 23/96-, NJ 1997, 609 ff.).
  • BGH, 11.04.1997 - 3 StR 576/96

    Freispruch von DDR-Richtern und DDR-Staatsanwalt aufgehoben

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 11 N 37.05
    Soweit der Kläger die ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils damit begründet, dass ihm bezüglich der Einlegung des Protestes gegen die Verurteilung des Republikflüchtigen T. Sch. zur Bewährungsstrafe, der zur Freiheitsstrafe ohne Bewährung geführt hat, unter den gegebenen Umständen keine Rechtsbeugung vorgeworfen werden könne (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 1997 - 3 StR 576/96 -, NJ 1997, 375 ff.), geht dieses Vorbringen ins Leere, da es vorliegend nicht um Fragen der strafrechtlichen Relevanz seines Verhaltens geht (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1967 - II C 102.63 -,BVerwGE 26, 82, 86).
  • BVerwG, 26.01.1967 - II C 102.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 11 N 37.05
    Soweit der Kläger die ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils damit begründet, dass ihm bezüglich der Einlegung des Protestes gegen die Verurteilung des Republikflüchtigen T. Sch. zur Bewährungsstrafe, der zur Freiheitsstrafe ohne Bewährung geführt hat, unter den gegebenen Umständen keine Rechtsbeugung vorgeworfen werden könne (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 1997 - 3 StR 576/96 -, NJ 1997, 375 ff.), geht dieses Vorbringen ins Leere, da es vorliegend nicht um Fragen der strafrechtlichen Relevanz seines Verhaltens geht (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1967 - II C 102.63 -,BVerwGE 26, 82, 86).
  • BVerwG, 12.11.1970 - II C 42.69

    Rechtsmittel

  • OVG Berlin, 15.01.1992 - 7 B 10.90

    Spitzeltätigkeit; Ministerium für Staatssicherheit; DDR; Ausschließungsgrund;

  • VG Schwerin, 30.01.2005 - 3 A 1274/01
  • Drs-Bund, 06.06.1994 - BT-Drs 12/7782
  • Drs-Bund, 21.06.1993 - BT-Drs 12/5220
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